Version 1.1 vom 16. April 2009
web2test ist ein Werkzeug zum automatisierten Testen webbasierter Anwendungen. Die Software setzt sich aus einem von der Quality First Software GmbH (QFS) entwickelten Frontend und der von der itCampus Software- und Systemhaus GmbH (itCampus) entwickelten Web Engine Meex2 zusammen.
Der vorliegende Vertrag regelt die Überlassung von web2test. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (Lizenznehmern) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen itCampus und dem Lizenznehmer wird jedoch nicht begründet.
itCampus kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen. Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von itCampus weder die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte an Dritte übertragen, noch Dritten irgendwelche weiteren Nutzungsrechte einräumen.
web2test ist eine urheberrechtlich geschützte Software. itCampus ist berechtigt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an web2test Dritten einzuräumen. Der Lizenznehmer erhält auf Grundlage dieses Lizenzvertrages ein nicht exklusives, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht (beachte Regelungen zur Demo- und Evaluationsversion von web2test in diesem Abschnitt sowie in Abschnitt Nr.4 dieses Vertrages). Dieses Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version beschränkt, d.h. neue Versionen müssen neu lizenziert werden. Das Nutzungsrecht ist zudem auf die Anzahl der in der jeweiligen Bestellung angegebenen Lizenzen und die dort angegebenen Standorte bzw. Netzwerke beschränkt. Eine gleichzeitige Verwendung von web2test ist auf die in der Bestellung angegebene Lizenzanzahl beschränkt. Die Nutzung von web2test beschränkt sich auf die betriebsinterne Durchführung von Softwaretests durch den Lizenznehmer. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Eine Erweiterung der bei itCampus erworbenen web2test Lizenzen um die von QFS angebotenen Java Engines Swing und SWT ist nicht möglich. Die Kombination aus Java und Web Engine innerhalb einer Lizenz wird lediglich durch QFS vertrieben.
Im Übrigen gelten die auf der Webseite von web2test (www.web2test.de) enthaltenen bzw. mit der Software übermittelten Lizenzbedingungen.
itCampus stellt für nicht registrierte Lizenznehmer eine kostenlose Demoversion zur Verfügung. Diese Version ist funktional begrenzt und erlaubt nur das Erstellen eigener und das Laden von mitgelieferten Testscripten. Das Speichern und Laden eigener Testscripte ist nicht möglich.
Neben der kostenlosen Demoversion bietet itCampus für nicht registrierte Lizenznehmer auch eine kostenlose Evaluationsversion an. Diese Version bietet den vollen Funktionsumfang ist jedoch zeitlich begrenzt.
Die Lizenzeinräumung für die Demo- und Evaluationsversion entspricht dabei neben den genannten Einschränkungen grundsätzlich der der Vollversion. Weitere Einschränkungen sind im freien Ermessen von itCampus möglich. Auch werden für die Demo- und Evaluationsversion keine Handbücher, Dokumentationen, Updates und / oder Support geschuldet.
Sinn und Zweck der unentgeltlichen Überlassung der Demo- und Evaluationsversion ist, dass der Kunde während des Testzeitraumes die Möglichkeit zur Prüfung der Fragestellung erhält, ob die Software dauerhaft in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Kunden übernommen werden kann und insoweit von itCampus käuflich erworben wird.
web2test wird ausschließlich über Internet per Download vertrieben. Der Lizenznehmer ist in vollem Umfange für die Installation und die Funktionalität auf den von ihm betriebenen Rechnern und Netzwerken verantwortlich. Installationsleistungen werden von itCampus nicht geschuldet. Der Lizenznehmer erklärt sich mit dem Download der Software ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm weitere Informationen über web2test und itCampus zu Werbezwecken - auch per E-Mail - übersendet werden. Dieses Einverständnis kann vom Lizenznehmer jederzeit widerrufen werden.
Sämtliche Handbücher und die gesamte Dokumentation für web2test werden als HTML bzw. PDF-Datei in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Überlassung dieser Unterlagen in Papierform.
itCampus steht es frei, in eigenem Ermessen kostenlose minor Updates (Bündelung von mehreren Fehlerkorrekturen in einer Version) für web2test zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch seitens des Lizenznehmers besteht hierauf nicht. Hiervon unberührt bleibt die gewährleistungsrechtliche Verpflichtung von web2test (Ziffer 3.1).
Neue Versionen von web2test werden von itCampus in eigenem Ermessen in Form von medium Upgrades (Version mit zusätzlichen / erweiterten Funktionen) oder major Upgrades (Version mit stark erweitertem Funktionsumfang) zu den auf der aktuellen Webseite von web2test befindlichen Konditionen zur Verfügung gestellt.
Support- und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand dieses Lizenzvertrages, sondern müssen zwischen Lizenznehmer und itCampus gesondert vereinbart werden. Es gilt hierfür der Standard Software Pflegevertrag von web2test (abrufbar auf der www.web2test.de Homepage), soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
Es gelten die jeweils auf der aktuellen Webseite von web2test angegebenen Preise als vereinbart. Sämtliche Rechnungsbeträge sind mit Rechnungsstellung durch itCampus zur Zahlung fällig.
Der Lizenznehmer wird die gelieferten Vertragsgegenstände innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung auf Qualitäts- und Quantitätsmängel untersuchen.
Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen itCampus innerhalb weiterer acht Werktage schriftlich gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die gelieferten Vertragsgegenstände in Ansehung der Qualität und / oder Quantität als genehmigt.
Es steht im Ermessen von itCampus, bei fehlerhaften Produkten den Fehler zu beheben oder ein fehlerfreies Produkt nachzuliefern. Gelingt die Fehlerbehebung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch nach einer weiteren, vom Lizenznehmer angemessen gesetzten, Nachfrist fehl oder verzichtet itCampus schriftlich auf eine Fehlerbehebung, so stehen dem Lizenznehmer die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
itCampus ist berechtigt, einen eventuellen Fehler zu umgehen, wenn der Fehler selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes nicht erheblich beeinträchtigt wird.
itCampus ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an dem Produkt ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von itCampus Änderungen und / oder Reparaturversuche vorgenommen wurden. Der Lizenznehmer ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen und / oder Reparaturversuche in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse sowie Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren.
Der Lizenznehmer wird itCampus bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen, auf Wunsch von itCampus Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken sowie durch Gewährung eventueller weiterer Informationen die Fehleranalyse und Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben, unverzüglich gewähren.
Falls das Produkt Fehler aufweist, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvermeidbar waren und itCampus dies in geeigneter Weise nachweisen kann, bestehen gewährleistungsrechtliche Ansprüche nicht.
3.2.1 Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Lizenznehmers - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch itCampus, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht, insbesondere die Pflicht von itCampus zur Lieferung der Software einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten daran.
3.2.2 Die Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers beschränken sich auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit itCampus, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Lizenznehmers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von itCampus oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von itCampus beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit itCampus den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
3.2.4 itCampus bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Lizenznehmer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, in der Regel jedoch einmal täglich, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von itCampus zu vertretenden Datenverlustes haftet itCampus nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr;
c) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Lizenznehmer von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz in den nachfolgenden Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen: Ansprüche aus Produkthaftung; Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Lizenznehmers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von itCampus oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von itCampus beruhen; ferner Ansprüche, die darauf beruhen, dass itCampus den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Durch Nachbesserung der gelieferten Software werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie neu zu laufen.
An der von itCampus eingebrachten Technologie und an sämtlichen von itCampus an Quellen Dritter durchgeführten Erweiterungen stehen itCampus das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
Eine Erweiterung der bei itCampus erworbenen web2test Lizenzen um die von QFS angebotenen Java Engines Swing und SWT ist nicht möglich. Die Kombination aus Java und Web Engine innerhalb einer Lizenz wird exklusiv durch QFS vertrieben.
Eine Einräumung von Rechten erfolgt ausschließlich in der unter Ziffer 2.1 dargestellten Form. Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen werden von itCampus zivil- und strafrechtlich verfolgt bzw. zur Anzeige gebracht.
Dieser Vertrag beginnt mit der Annahme des vorliegenden Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer.
itCampus stellt für nicht registrierte Lizenznehmer eine kostenlose Demoversion zur Verfügung. Diese Version ist funktional begrenzt und erlaubt nur das Erstellen eigener und das Laden von mitgelieferten Testscripten. Das Speichern und Laden eigener Testscripte ist nicht möglich.
Neben der kostenlosen Demoversion bietet itCampus für nicht registrierte Lizenznehmer auch eine kostenlose Evaluationsversion an. Diese Version bietet den vollen Funktionsumfang ist jedoch zeitlich begrenzt.
Mit Bestellung wird eine auf zwei Monate beschränkte Lizenzdatei übermittelt. Sobald eine vollständige Bezahlung erfolgt ist, wird eine zeitlich unbeschränkte Lizenzdatei übermittelt.
Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten der Ort am Sitz von itCampus. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. itCampus steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und / oder Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene oder lückenhafte Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
Version 1.1 vom 14. Juli 2008
Der vorliegende Vertrag regelt den Support und die Pflege hinsichtlich der vom Kunden lizensierten Produkte. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
itCampus kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen sowie Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.
Die itCampus Software- und Systemhaus GmbH (itCampus) erbringt für die vom Kunden lizensierten Produkte die folgenden Support- und Pflegeleistungen:
Die in Ziff. 2.1 dargestellten Pflegeleistungen umfassen nur die vom Kunden lizensierten Produkte, nicht jedoch eventuelle neue Produkte aus derselben Produktfamilie. Um den in diesem Vertrag definierten Support in Anspruch nehmen zu können, wird der Kunde von den im Rahmen dieses Vertrages angebotenen major Upgrades Gebrauch machen und jeweils die aktuellste major Version der Software installiert haben.
Die Einräumung von Nutzungsrechten und Lieferung der entsprechenden Lizenzdateien für alle minor, medium und major Upgrades ist auf die Anzahl und Art der Produkte sowie die diesen zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen beschränkt, für die dieser Vertrag abgeschlossen wurde.
Supportanfragen können vom Kunden jederzeit über die im Internet (www.web2test.de) angegebene E-Mail-Adresse an itCampus gestellt werden. Folgende Informationen sollten in jeder Supportanfrage enthalten sein:
o Stufe A: System nicht lauffähig.
o Stufe B: System eingeschränkt lauffähig.
o Stufe C: System im Wesentlichen lauffähig. Lediglich Fehler/Probleme bei Einzelfunktionalitäten
itCampus stellt die folgenden Reaktionszeiten (telefonisch oder per E-Mail) sicher:
Maßgeblich ist die Ortszeit am Sitz von itCampus. Maßgeblich für Feiertage sind die gesetzlichen Feiertagsregelungen am Sitz von itCampus.
Gegenstand der Supportleistungen in Ziff. 2.2 ist die Hilfe bei Installations- oder Bedienungsproblemen und vermeintlichen Programmfehlern. Installationsleistungen oder sonstige Supportleistungen beim Kunden vor Ort sind nicht Gegenstand dieses Supportvertrages.
Aufgrund der Komplexität von Hard- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen beim Lizenznehmer kann itCampus nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. dass es trotz des besten Bemühens von itCampus vorkommen kann, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Lizenznehmer nicht behoben werden können. Sämtliche Leistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
Sämtliche Support- und Pflegeleistungen aus diesem Vertragsverhältnis werden mit einer jährlichen Pauschale abgegolten. Die Gebühren sind jeweils jährlich im Voraus sofort nach Rechnungsstellung durch itCampus zur Zahlung fällig.
Um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde dazu, die Probleme so exakt und detailliert wie möglich darzustellen. Insbesondere sind sämtliche Fragen zur Störung so präzise wie möglich zu beantworten. Datensicherung muss in den den jeweiligen Anwendungen entsprechenden Intervallen erfolgen, in der Regel einmal innerhalb von 24 Stunden, so dass eine Datenrekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Nur bei Beachtung dieser Mitwirkungsverpflichtung als vertragliche Hauptleistung kann eine frist- und ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Supportleistungen gewährleistet werden. Um den in diesem Vertrag definierten Support in Anspruch nehmen zu können, wird der Kunde von den im Rahmen dieses Vertrages angebotenen major Upgrades Gebrauch machen und jeweils die aktuellste major Version der Software installiert haben.
3.2.1 Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch itCampus, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht.
3.2.2 Die Schadensersatzansprüche des Kunden beschränken sich auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit itCampus, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff. 3.2.1 und 3.2.2 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von itCampus beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit itCampus den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
3.2.4 itCampus bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, in der Regel jedoch einmal täglich, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von itCampus zu vertretenden Datenverlustes haftet itCampus nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr;
c) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz in den nachfolgenden Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen: Ansprüche aus Produkthaftung; Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Lizenznehmers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von itCampus beruhen.
An der von itCampus eingebrachten Technologie und an sämtlichen von itCampus an Quellen Dritter durchgeführten Erweiterungen, die im Rahmen der Support- und Pflegeleistungen aus diesem Vertragsverhältnis überlassen werden, stehen itCampus das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Eine Einräumung von Rechten erfolgt ausschließlich in der im Lizenzvertrag vereinbarten Form. Urheberrechtsverletzungen werden von itCampus zivil- und strafrechtlich verfolgt bzw. zur Anzeige gebracht.
Dieser Vertrag kommt mit der Annahme des Software Pflegevertrages durch den Kunden zu Stande. Der Vertrag wird zunächst für ein (1) Jahr geschlossen und beginnt am Tag der Rechnungsstellung durch itCampus.
Eine abweichende Regelung gilt, wenn der Kunde bereits einen oder mehrere Pflegverträge abgeschlossen hat. In diesem Fall werden die Laufzeiten neuer Pflegeverträge an die Laufzeiten der bereits abgeschlossenen Pflegverträge angepasst. Der Preis wird zeitanteilig (pro rata temporis) an die kürzere Laufzeit angeglichen.
Eine Anpassung der Supportgebühr im Sinne einer Erhöhung der Supportgebühr wird für dieses erste Jahr ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein (1) weiteres Jahr zu den dann aktuell geltenden Konditionen und Preisen, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Dieser Vertrag kann von itCampus außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Abwarten bis zur ordnungsgemäßen Vertragsbeendigung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Diese Regelungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten der Ort am Sitz von itCampus. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. itCampus steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schrift- oder Textform verzichtet werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene oder lückenhafte Bestimmung durch eine andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.